Kanters Special Products stellt ergänzendes und diätetisches Tierfutter her, das in das Trinkwasser von Schweinen, Geflügel und Rindern eingesetzt wird. Die Gesetzgebung für diese Art von Futter ist leicht anders als die für vollständige Rationen. Nicht jeder ist sich dessen bewusst, und daher erhalten wir regelmäßig Fragen aus dem Markt, ob es weiterhin erlaubt ist, bestimmte Stoffe im Trinkwasser zu verwenden.
Wie viel Kupfer, Zink oder Vitamin A darf ein Tier eigentlich aufnehmen? Gibt es dafür noch Platz zusätzlich zur gesamten Ration? Und ist es im Trinkwasser erlaubt? Um mehr Klarheit zu schaffen, führen wir Sie durch die europäische Futtermittelgesetzgebung.
Ergänzungsfuttermittel vs. Alleinfuttermittel
Alles beginnt mit dem Unterschied zwischen einem Alleinfuttermittel und einem Ergänzungsfuttermittel, wie in der Europäischen Verordnung EG 767/2009. beschrieben. Alleinfuttermittel sind „ausreichend als tägliche Ration“. Das Tier kann damit vollständig funktionieren, ohne Mangelerscheinungen oder Überdosierungen zu erleiden. Ergänzungsfuttermittel enthalten hohe Mengen bestimmter Stoffe, sind jedoch nur als tägliche Ration in Kombination mit anderen Futtermitteln ausreichend.
Sowohl Ergänzungs- als auch Alleinfuttermittel bestehen aus zwei oder mehr Futtermittelbestandteilen und können auch Zusatzstoffe enthalten. Zusatzstoffe, wie Säuren, Vitamine und Spurenelemente, können einem Futtermittel zugesetzt werden, z. B. um den Bedarf des Tieres besser zu decken oder die Futtereigenschaften (EG 1831/2003) günstig zu beeinflussen. Die meisten Futterzusatzstoffe dürfen nicht direkt über das Trinkwasser verabreicht werden. Dies ist jedoch erlaubt, wenn sie zuvor in ein Ergänzungs- oder Alleinfuttermittel eingearbeitet werden, sofern die einschlägige europäische Gesetzgebung ansonsten eingehalten wird.
EG 767/2009 (Artikel 8, Absatz 1) besagt in diesem Zusammenhang, dass Ergänzungsfuttermittel keine Zusatzstoffe in einem Ausmaß enthalten dürfen, das den 100-fachen Wert der maximal zulässigen Gehalte in Alleinfuttermitteln übersteigt. Das bedeutet: Ein ergänzendes Futtermittel kann bis zu 100-mal mehr von einem bestimmten Bestandteil enthalten als ein Alleinfuttermittel. Der 100-fach erhöhte Gehalt gilt nur für das reine (konzentrierte) Produkt. Das Etikett eines solchen Produkts muss dann die korrekte Verdünnung angeben, sodass das verfütterte Gemisch nicht mehr Zusatzstoffe enthält als der für Alleinfuttermittel festgelegte Höchstwert
(EG 1831/2003, Anhang IV, Punkt 3).
Diätetisches Futter
Eine Ausnahme hiervon bilden die diätetischen Futtermittel, die für einen bestimmten ernährungsphysiologischen Zweck verwendet werden, wie in EU 2020/354. beschrieben. Diese Produkte dürfen mehr als 100-mal den zulässigen Höchstgehalt in Alleinfuttermitteln enthalten, sofern die endgültige Dosierung ebenfalls sicherstellt, dass der Höchstgehalt für Alleinfuttermittel nicht überschritten wird. Wie weit die Gehalte in diätetischen Futtermitteln anfangs erhöht werden durften, war zunächst nicht festgelegt (EC 2008/38). Ende 2020 trat die neue Version dieser Gesetzgebung in Kraft, in der ein Höchstwert erwähnt wird (EU 2020/354, Anhang A, Punkt 11). Für bestimmte ernährungsphysiologische Zwecke sind diätetische Futtermittel nun auf 500-mal den maximal zulässigen Gehalt in Alleinfuttermitteln begrenzt. Als Übergangsmaßnahme ist es weiterhin erlaubt, Bestände mit höheren Gehalten bis zum 22. März 2022 herzustellen und zu verkaufen. Für Kanters gilt diese Gesetzgebung für die Produkte der Intesti-Reihe, die als diätetische Futtermittel eingestuft sind. Wir werden aktualisierte Versionen dieser Produkte vor dem 22. März 2022 einführen
Vitamine
Auch bei Vitaminen halten wir uns an Zusatzstoffe. In Europa sind die Vitamine A und D im Tierfutter begrenzt, weil sie am ehesten Probleme verursachen können, wenn sie falsch verabreicht werden. Gemäß EU 2015/724 (Erwägungsgrund 6) darf Vitamin A sogar nicht direkt über das Trinkwasser verabreicht werden. Aber derselbe Erwägungsgrund besagt auch, dass dieses Verbot nicht für Zusatzstoffe in Futtermitteln gilt, die anschließend über Wasser verabreicht werden. Kanters stellt ergänzende Futtermittel her, denen Zusatzstoffe (einschließlich Vitamin A) zugesetzt werden, die dann über das Trinkwasser verabreicht werden. Ganz im Rahmen der Gesetzgebung. Auch hier gelten die „100-fach“- und „500-fach“-Regeln hinsichtlich der Höchstgehalte.
Wie geht Kanters damit um?
Für alle Nährstoffe mit einem gesetzlichen Höchstwert muss die gesamte Ration unter diesem Höchstwert bleiben. Eine solche Gesamt- ration besteht oft aus mehreren Komponenten, z. B. Getreide, Silage, Nebenprodukte, Pellets, aber auch Trinkwasser. Der Ernährungsberater berechnet die Gesamt ration so, dass alle Bedürfnisse des Tieres erfüllt sind und die gesetzlichen Höchstwerte nicht überschritten werden. Oft ist noch etwas Spielraum vorhanden. Kanters hat daher ein eigenes Berechnungswerkzeug entwickelt, in dem die Differenz zwischen der Gesamt ration und den maximal zulässigen Gehalten, beispielsweise für Kupfer und Zink, berechnet werden kann. Diese Lücke kann dann mit den Trinkwasserprodukten von Kanters gefüllt werden. Wurde das Maximum für Kupfer und Zink beispielsweise erreicht? Dann wählen wir in unserem Sortiment ein geeignetes Produkt ohne diese Mineralien aus. Auf diese Weise liefert Kanters stets unternehmensspezifische Beratung und kann alle maximal zulässigen Gehalte berücksichtigen. Möchten Sie mehr Informationen dazu, oder haben Sie Zweifel an der Dosierung Ihrer Produkte? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren!
Rechenbeispiel
1. Der maximale Gehalt an Kupfer in der Gesamt ration von Geflügel beträgt 25 mg/kg (EC 1334/2003).
2. Da Kanters ergänzendes Tierfutter liefert, darf der maximale Kupfergehalt in unserem ergänzenden Tierfutter daher 100 × 25 = 2.500 mg/kg betragen.
3. Das Produkt Intesti-Flora hat eine zusätzliche Anwendung als diätetisches Futtermittel. So kann der Kupfergehalt bis März 2022 höher als 2.500 mg/kg sein, ohne einen festgelegten Höchstwert. ***Bitte beachten: ab März 2022 wird der maximale Kupfergehalt auf 500 × 25 mg/kg = 12.500 mg/kg reduziert***.
4. Intesti-Flora enthält jetzt 54 Gramm Kupfer pro Kilogramm Produkt; das entspricht 54.000 mg/kg. Aus Gründen der Einfachheit gehen wir hier davon aus, dass 1 L des Produkts ebenfalls 1 kg wiegt; in der Realität gibt es eine kleine Abweichung.
5. Bei einer Verdünnung von 2160-fach (entspricht 462 mL Produkt pro 1000 Liter Trinkwasser) kehren wir zum Höchstgehalt des Alleinfutters zurück (25 mg/kg).
6. Allerdings gibt das Kanters-Etikett eine Standarddosierung von 25–100 mL pro 1000 Liter Trinkwasser an. In bestimmten Fällen kann die Dosierung auf maximal 400 mL pro 1000 Liter Wasser erhöht werden. Kanters bleibt daher in jedem Fall unter dem Höchstwert für vollständiges Tierfutter.
7. Die Dosierung wird letztendlich an die Menge angepasst, die die gesamte Ration in Bezug auf Kupfer und alle anderen begrenzten Nährstoffe in Intesti-Flora (z. B. Zink) noch bietet.